Rechtsprechung
   BVerfG, 13.11.2013 - 2 BvR 1797/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37248
BVerfG, 13.11.2013 - 2 BvR 1797/13 (https://dejure.org/2013,37248)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.2013 - 2 BvR 1797/13 (https://dejure.org/2013,37248)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 2013 - 2 BvR 1797/13 (https://dejure.org/2013,37248)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG; § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; § 93 Abs. 2 BVerfGG; § 1 Abs. 1 ThUG
    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der Therapieunterbringung; tiefgreifender Grundrechtseingriff); Versäumung der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung der Verfassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Grundrechten durch Fortdauer der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz bei unzureichender fachgerichtlicher Verhältnismäßigkeitsprüfung - Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz zwischenzeitlicher Freilassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 104 Abs 1 GG, § 93 Abs 2 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Fortdauer der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (juris: ThUG) bei unzureichender fachgerichtlicher Verhältnismäßigkeitsprüfung - Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Fortdauer einer Unterbringung nach dem ThUG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Fortdauer der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (juris: ThUG) bei unzureichender fachgerichtlicher Verhältnismäßigkeitsprüfung - Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Fortdauer einer Unterbringung nach dem ThUG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strenger Verhältnismäßigkeitsmaßstab hochgradiger Gefahr schwerster Gewaltverbrechen gilt auch für Therapieunterbringung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strenger Verhältnismäßigkeitsmaßstab hochgradiger Gefahr schwerster Gewaltverbrechen gilt auch für Therapieunterbringung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2013 - 2 BvR 1797/13
    Damit übertragen die Gerichte den strengen Verhältnismäßigkeitsmaßstab der hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten, wie ihn das Bundesverfassungsgericht für die Vertrauensschutzbelange betreffende Sicherungsverwahrung verlangt (vgl. BVerfGE 128, 326 ) und wie er in gleicher Weise für die Therapieunterbringung Geltung beansprucht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 2 BvR 2302/11 u.a. -, juris, Rn. 69 f.), nicht auf den Tatbestand des § 1 Abs. 1 ThUG.

    Dabei kommt es für die Feststellung der Grundrechtsverletzung allein auf die objektive Verfassungswidrigkeit der angefochtenen fachgerichtlichen Entscheidungen im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an; unerheblich ist hingegen, ob die Grundrechtsverletzung den Fachgerichten vorwerfbar ist (vgl. BVerfGE 128, 326 ).

    Die Sache ist zur Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 128, 326 ) an das Oberlandesgericht Nürnberg zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG).

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2013 - 2 BvR 1797/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere die Anforderungen an eine verfassungskonforme Auslegung von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Juli 2013 - 2 BvR 2302/11 u.a. -, juris, Rn. 69 f.) bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG) und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Mit Beschluss vom 11. Juli 2013 hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt, dass § 1 Absatz 1 des Therapieunterbringungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 (BGBl I S. 2300) mit dem Grundgesetz mit der Maßgabe vereinbar ist, dass die Unterbringung oder deren Fortdauer nur angeordnet werden darf, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Juli 2013 - 2 BvR 2302/11 u.a. -, juris, Rn. 70).

    Damit übertragen die Gerichte den strengen Verhältnismäßigkeitsmaßstab der hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten, wie ihn das Bundesverfassungsgericht für die Vertrauensschutzbelange betreffende Sicherungsverwahrung verlangt (vgl. BVerfGE 128, 326 ) und wie er in gleicher Weise für die Therapieunterbringung Geltung beansprucht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 2 BvR 2302/11 u.a. -, juris, Rn. 69 f.), nicht auf den Tatbestand des § 1 Abs. 1 ThUG.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2013 - 2 BvR 1797/13
    Die Verfassungsbeschwerde genügte zwar zunächst nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG an eine hinreichend substantiierte Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2012 - 2 BvR 659/12 -, NStZ-RR 2013, S. 115 f.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2013 - 2 BvR 1797/13
    Der Beschwerdeführer hat ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung, weil die Therapieunterbringung in der Zeit vom 21. Januar 2013 bis zum 14. August 2013 aufgrund der angegriffenen Beschlüsse einen tiefgreifenden Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht beinhaltet (vgl. dazu BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04 -, juris, Rn. 20 ff.).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2013 - 2 BvR 1797/13
    Die Verfassungsbeschwerde genügte zwar zunächst nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG an eine hinreichend substantiierte Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2012 - 2 BvR 659/12 -, NStZ-RR 2013, S. 115 f.).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2013 - 2 BvR 1797/13
    Der Beschwerdeführer hat ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung, weil die Therapieunterbringung in der Zeit vom 21. Januar 2013 bis zum 14. August 2013 aufgrund der angegriffenen Beschlüsse einen tiefgreifenden Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht beinhaltet (vgl. dazu BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04 -, juris, Rn. 20 ff.).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2013 - 2 BvR 1797/13
    Der Beschwerdeführer hat ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung, weil die Therapieunterbringung in der Zeit vom 21. Januar 2013 bis zum 14. August 2013 aufgrund der angegriffenen Beschlüsse einen tiefgreifenden Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht beinhaltet (vgl. dazu BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04 -, juris, Rn. 20 ff.).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2013 - 2 BvR 1797/13
    Der Beschwerdeführer hat ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung, weil die Therapieunterbringung in der Zeit vom 21. Januar 2013 bis zum 14. August 2013 aufgrund der angegriffenen Beschlüsse einen tiefgreifenden Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht beinhaltet (vgl. dazu BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04 -, juris, Rn. 20 ff.).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2013 - 2 BvR 1797/13
    Der Beschwerdeführer hat ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung, weil die Therapieunterbringung in der Zeit vom 21. Januar 2013 bis zum 14. August 2013 aufgrund der angegriffenen Beschlüsse einen tiefgreifenden Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht beinhaltet (vgl. dazu BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04 -, juris, Rn. 20 ff.).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 2 BvR 659/12

    Verfassungsbeschwerde (Monatsfrist; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung);

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2013 - 2 BvR 1797/13
    Die Verfassungsbeschwerde genügte zwar zunächst nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG an eine hinreichend substantiierte Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2012 - 2 BvR 659/12 -, NStZ-RR 2013, S. 115 f.).
  • BVerfG, 10.03.2014 - 2 BvR 918/13

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der

    Der Beschwerdeführer hat ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung, weil die Therapieunterbringung in der Zeit vom 2. März 2013 bis zum 31. Mai 2013 aufgrund der angegriffenen Beschlüsse einen tiefgreifenden Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht beinhaltet (vgl. dazu BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04 -, juris, Rn. 20 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2013 - 2 BvR 1797/13 -, juris, Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht